Inkraft seit 01.04.1987, gültig bis vor 31.12.2006 § 129 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.
|
Inkraft seit 31.12.2006, § 129 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.
|