Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 01.01.2009
§ 2277
Besondere amtliche Verwahrung
Wird ein Erbvertrag in besondere amtliche Verwahrung genommen, so soll jedem der Vertragschließenden ein Hinterlegungsschein erteilt werden.
Inkraft seit 01.01.2009,
§ 2277
(aufgehoben)
S. 105
Bundesgesetzblatt
Teil I
2007
23.02.2007
Nr. 5
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz – PStRG)
Artikel 2
13. Die §§ 2258a, 2258b und 2277 werden aufgehoben.
       URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS ÜBER UNS IMPRESSUM