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BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 18.08.2006, gültig bis vor 12.12.2006
§ 611a
(aufgehoben)
Inkraft seit 12.12.2006,
§ 611a
(aufgehoben)
S. 2741
Bundesgesetzblatt
Teil I
2006
11.12.2006
Nr. 56
Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze
Artikel 8
(5) Die Inhaltsübersicht des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Angaben zu § 611a und § 611b werden gestrichen.
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