Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 18.08.2006 § 611b Arbeitsplatzausschreibung Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebs nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben, es sei denn, dass ein Fall des § 611a Abs. 1 Satz 2 vorliegt.
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Inkraft seit 18.08.2006, gültig bis vor 12.12.2006 § 611b (aufgehoben)
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