Inkraft seit 23.05.1949, gültig bis vor 03.10.1990 Art. 146 Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft.tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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Inkraft seit 03.10.1990, Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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