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GG
Grundgesetz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 22.03.1956, gültig bis vor 14.12.1976
Art. 49
Für die Mitglieder des Präsidiums, des ständigen Ausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verteidigung sowie für deren erste Stellvertreter gelten die Artikel 46, 47 und die Absätze 2 und 3 des Artikels 48 auch für die Zeit zwischen zwei Wahlperioden.
Inkraft seit 14.12.1976,
Art. 49
(augehoben)
S. 2381
Bundesgesetzblatt
Teil I
1976
27.08.1976
Nr. 107
Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39)
Artikel 1
3. Artikel 45, 45 a Abs. 1 Satz 2, Artikel 49 werden gestrichen.
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