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PatV (Stand: 31.12.2012)
Patentverordnung
Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 15.10.2003, gültig bis vor 01.06.2004
§ 1
Anwendungsbereich
Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt die Bestimmungen dieser Verordnung.
Inkraft seit 01.06.2004,
§ 1
Anwendungsbereich
Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.
S. 861
Bundesgesetzblatt
Teil I
2004
14.05.2004
Nr. 22
Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Wahrnehmungsverordnung
Artikel 1
2. In § 1 werden die Wörter „Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt“ durch die Wörter „DPMA-Verordnung“ ersetzt.
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