Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 01.09.2002 § 85 Stiftungsverfassung Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Reichs- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
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Inkraft seit 01.09.2002, § 85 Stiftungsverfassung Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
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