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BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.01.2002, gültig bis vor 01.09.2002
§ 85
Stiftungsverfassung
Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Reichs- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
Inkraft seit 01.09.2002,
§ 85
Stiftungsverfassung
Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
S. 2633
Bundesgesetzblatt
Teil I
2002
23.07.2002
Nr. 49
Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts
Artikel 1
6. In § 85 wird das Wort "Reichs-" durch das Wort "Bundes-" ersetzt.
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