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FGO (Stand: 31.12.2008)
Finanzgerichtsordnung
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.01.2001, gültig bis vor 01.01.2005
§ 156
(weggefallen)
Inkraft seit 01.01.2005,
§ 156
§ 6 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.
S. 3589
Bundesgesetzblatt
Teil I
2004
27.12.2004
Nr. 72
Gesetz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter
Artikel 7
6. Nach § 155 wird folgender § 156 eingefügt:

㤠156

§ 6 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.“
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