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GG
Grundgesetz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 22.03.1956, gültig bis vor 28.06.1968
Art. 65a
(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

(2) Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über.
Inkraft seit 28.06.1968,
Art. 65a
(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
S. 709
Bundesgesetzblatt
Teil I
1968
27.06.1968
Nr. 41
Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes(Bundesgesetzbl. III 100-1)
Artikel 1
11. Artikel 65 a Abs. 2 wird gestrichen.
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