Inkraft seit 15.08.2002, gültig bis vor 18.08.2006 § 122 Geltung im Land Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
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Inkraft seit 18.08.2006, § 122 (aufgehoben)
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