Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
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ArbGG
Arbeitsgerichtsgesetz
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 30.06.2004, gültig bis vor 01.07.2004
§ 1
Anlage 1
Da die Anlage 1 zum 01.07.2004 aufgehoben wurde, ist sie bei uns gar nicht mehr erfasst worden.
Inkraft seit 01.07.2004,
§ 1
Anlage 1
(Aufgehoben)
S. 717
Bundesgesetzblatt
Teil I
2004
12.05.2004
Nr. 21
Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG)
Artikel 4
4. Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben.
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