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HGB
Handelsgesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine GegenĂĽberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Ă„nderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.01.2003, gĂĽltig bis vor 28.05.2009
§ 282
Abschreibung der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
Für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs ausgewiesene Beträge sind in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen.
Inkraft seit 28.05.2009,
§ 282
(aufgehoben)
S. 1169
BRD-Bundesgesetzblatt
Teil I
2009
04.06.2009
Nr. 29
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
Artikel 1
29. Der Vierte Titel des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird aufgehoben.
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