Eine Norm mit dieser Nummer in diesem Gesetz gab es zuvor nicht! (siehe Ănderungstext unten)
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Inkraft seit 13.11.2008, § 1087 ZustĂ€ndigkeit FĂŒr die Bearbeitung von AntrĂ€gen auf Erlass und ĂberprĂŒfung sowie die VollstreckbarerklĂ€rung eines EuropĂ€ischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur EinfĂŒhrung eines EuropĂ€ischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1) ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschlieĂlich zustĂ€ndig.
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