Inkraft seit 01.01.2004, gültig bis vor 08.12.2006 § 17 Bundesanstalt für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit durch. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.
|
Inkraft seit 08.12.2006, § 17 Bundesanstalt für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.
|