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HGB
Handelsgesetzbuch
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 15.12.2004, gültig bis vor 01.01.2008
§ 905
(aufgehoben)
Inkraft seit 01.01.2008,
§ 905
(aufgehoben)
S. 2613
Bundesgesetzblatt
Teil I
2007
29.11.2007
Nr. 59
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
Artikel 4
Der Zehnte Abschnitt des Fünften Buchs und § 905 des Handelgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) geändert worden ist, werden aufgehoben.
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