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StPO (Stand 31.12.2012)
Strafprozeßordnung
Nachstehend befindet sich eine Gegenüberstellung von alter wie neuer Fassung sowie ganz unten der Wortlaut des Änderungsgesetzs.
Inkraft seit 01.04.1987, gültig bis vor 01.12.1994
§ 426
(weggefallen)
Inkraft seit 01.12.1994,
§ 426
(weggefallen)
S. 3185
Bundesgesetzblatt
Teil I
1994
04.11.1994
Nr. 76
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz)
Artikel 4
10. Nach § 416 wird folgender Abschnitt eingefügt:

„2a. Abschnitt

Beschleunigtes Verfahren

...
(Redaktion: Es folgen neue §§417 - 420! Dadurch verschiebt sich die Zuordnung der §§ 421 - 429 in der Gesetzesstruktur unserer Datenbank, obwohl diese sowieso aufgehoben sind.)
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