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AktG (Stand 31.12.2012)
Aktiengesetz
in der zum 28.03.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.2000. Wenn Sie die Ausgabe der zu einem anderen Datum gültigen Fassung wünschen tragen Sie dieses bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
Sechster Teil
Rechnungslegung im Konzern
§ 329
(weggefallen)
§ 330
(weggefallen)
§ 331
(weggefallen)
§ 332
(weggefallen)
§ 333
(weggefallen)
§ 334
(weggefallen)
§ 335
(weggefallen)
§ 336
(weggefallen)
§ 337
(aufgehoben)
§ 338
(weggefallen)
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