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BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
in der zum 28.03.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.01.2002. Wenn Sie die Ausgabe der zu einem anderen Datum gültigen Fassung wünschen tragen Sie dieses bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
Titel 4
Wiederverheiratung nach Todeserklärung
§ 1319
Aufhebung der bisherigen Ehe
(1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte.

(2) Mit der Schließung der neuen Ehe wird die frühere Ehe aufgelöst, es sei denn, dass beide Ehegatten der neuen Ehe bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte. Sie bleibt auch dann aufgelöst, wenn die Todeserklärung aufgehoben wird.

§ 1320
Aufhebung der neuen Ehe
(1) Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der Eheschließung wusste, dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat. Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ehegatte aus der früheren Ehe Kenntnis davon erlangt hat, dass der für tot erklärte Ehegatte noch lebt. § 1317 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Für die Folgen der Aufhebung gilt § 1318 entsprechend.

§ 1321
(weggefallen)
§ 1322
(weggefallen)
§ 1323
(weggefallen)
§ 1324
(weggefallen)
§ 1325
(weggefallen)
§ 1326
(weggefallen)
§ 1327
(weggefallen)
§ 1328
(weggefallen)
§ 1329
(weggefallen)
§ 1330
(weggefallen)
§ 1331
(weggefallen)
§ 1332
(weggefallen)
§ 1333
(weggefallen)
§ 1334
(weggefallen)
§ 1335
(weggefallen)
§ 1336
(weggefallen)
§ 1337
(weggefallen)
§ 1338
(weggefallen)
§ 1339
(weggefallen)
§ 1340
(weggefallen)
§ 1341
(weggefallen)
§ 1342
(weggefallen)
§ 1343
(weggefallen)
§ 1344
(weggefallen)
§ 1345
(weggefallen)
§ 1346
(weggefallen)
§ 1347
(weggefallen)
§ 1348
(weggefallen)
§ 1349
(weggefallen)
§ 1350
(weggefallen)
§ 1351
(weggefallen)
§ 1352
(weggefallen)
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