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MarkenDurchfVO (EU)
Gemeinschaftsmarken-DurchführungsVO
Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke
in der zum 03.05.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 22.12.1995 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
MarkenDurchfVO (EU)-Gemeinschaftsmarken-DurchführungsVO Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke
        Titel I-Anmeldeverfahren
        Titel II-Widerspruchsverfahren und Benutzungsnachweis
        Titel III-Eintragungsverfahren
        Titel IV-Verlängerung
        Titel V-Rechtsübergang, Lizenzen und andere Rechte, Änderungen
        Titel VI-Verzicht
        Titel VII-Verfall und Nichtigkeit
        Titel VIII-Gemeinschaftskollektivmarke
        Titel IX-Umwandlung
        Titel X-Beschwerdeverfahren
        Teil XI-Allgemeine Bestimmungen
                Teil A-Entscheidungen, Bescheide und Mitteilungen des Amtes
                Teil B-Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
                Teil C-Zustellungen
                Teil D-Fristen
                Teil E-Unterbrechung des Verfahrens
                Teil F-Verzicht auf Beitreibung
                Teil G-Vertretung
                Teil H-Schriftliche Mitteilungen und Formblätter
                Teil I-Unterrichtung der Öffentlichkeit
                Teil J-Blatt für Gemeinschaftsmarken und Amtsblatt des Amtes
                Teil K-Akteneinsicht und Aufbewahrung der Akten
                Teil L-Amtshilfe
                Teil M-Kosten
                Teil N-Sprachenregelung
                Teil O-Organisation des Amtes
        Titel XII-Gegenseitigkeit
        Titel XIII-Verfahren betreffend die internationale Registrierung von Marken
                Teil A-Internationale Registrierung auf der Grundlage einer Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke oder einer Gemeinschaftsmarke
                Teil B-Internationale Registrierungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist
                Teil C-Ãœbermittlungen
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