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SGB X (Stand: 31.12.2008)
SGB - Zehntes Buch
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
in der zum 27.04.2024 gültigen Fassung
Die Ausgabe dieser Rechtsnorm ist möglich ab 01.02.2001 Wenn Sie die Ausgabe dieses Normwerkes in einer zu einem anderen Datum als heute gültigen Fassung wünschen, tragen Sie dieses Datum bitte hier ein: (tt.mm.jjjj)
SGB X-SGB - Zehntes Buch Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
        Erstes Kapitel-Verwaltungsverfahren
                Erster Abschnitt-Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe (1-7)
                Zweiter Abschnitt-Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren
                        Erster Titel-Verfahrensgrundsätze (8-25)
                        Zweiter Titel-Fristen, Termine, Wiedereinsetzung (26-28)
                        Dritter Titel-Amtliche Beglaubigung (29-30)
                Dritter Abschnitt-Verwaltungsakt
                        Erster Titel-Zustandekommen des Verwaltungsaktes (31-38)
                        Zweiter Titel-Bestandskraft des Verwaltungsaktes (39-51)
                        Dritter Titel-Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes (52-52)
                Vierter Abschnitt-Öffentlich-rechtlicher Vertrag (53-61)
                Fünfter Abschnitt-Rechtsbehelfsverfahren (62-63)
                Sechster Abschnitt-Kosten, Zustellung und Vollstreckung (64-66)
        Zweites Kapitel-Schutz der Sozialdaten
                Erster Abschnitt-Begriffsbestimmungen (67-67)
                Zweiter Abschnitt-Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (67a-78)
                Dritter Abschnitt-Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten (78a-80)
                Vierter Abschnitt-Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte und Schlussvorschriften (81-85a)
        Drittes Kapitel-Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
                Erster Abschnitt-Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten
                        Erster Titel-Allgemeine Vorschriften (86-86)
                        Zweiter Titel-Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander (87-96)
                        Dritter Titel-Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten (97-101a)
                Zweiter Abschnitt-Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander (102-114)
                Dritter Abschnitt-Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte (115-119)
        Viertes Kapitel-Ãœbergangs- und Schlussvorschriften (120-120)
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