Zusammenfassung
1 BvR 1904/95 u.a.;
Verkündet am:
15.12.1999
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Rechtskräftig: unbekannt!
Betreuervergütung für die Jahre 1990-1998 (ap)
Leitsatz des Gerichts:
1. Die Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern, die in der Zeit von 1990 bis 1998 galt, stand im Grundsatz mit Art. 12 I GG in Einklang.
2. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die Vergütung einer in freier Entschließung übernommenen Betreuung an der Vergütung im Hauptberuf auszurichten.
3. Bei der eigenständigen Festsetzung der Vergütung für entgeltliche Betreuung hatten die Gerichte auch die Umsatzsteuerpflicht eines Anspruchsberechtigten zu berücksichtigen.
Von einer weitergehenden Zusammenfassung der Entscheidungsgründe wird aufgrund der klar formulierten Leitsätze abgesehen.
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).