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Pressemitteilung
T-720/14;
Verkündet am: 
 30.11.2016
EuGH Europäischer Gerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt das gegen Herrn Arkady Rotenberg für den Zeitraum 2015-2016 verhängte Einfrieren von Geldern
Leitsatz des Gerichts:
Das Einfrieren von Geldern für den Zeitraum 2014-2015 erklärt es dagegen für nichtig
Zum Urteilstext (Englisch!)
Zur englischen Version der Presserklärung

Als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erließ der Rat zu Beginn des Jahres 2014 restriktive Maßnahmen (Einfrieren von Geldern und ein Verbot des Aufenthalts im Unionsgebiet) gegen natürliche und juristische Personen, deren Handlungen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Seit 30. Juli 2014 war Herr Arkady Rotenberg, ein russischer Geschäftsmann, aus den folgenden Gründen von restriktiven Maßnahmen betroffen: „Herr Rotenberg ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin und sein früherer Judo-Trainingspartner. Er hat sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin vergrößert. Er wurde von russischen Entscheidungsträgern bei der Vergabe wichtiger Verträge durch den russischen Staat oder durch staatseigene Unternehmen begünstigt. Seinen Unternehmen wurden insbesondere mehrere sehr lukrative Verträge im Rahmen der Vorbereitung der Olympischen Spiele in Sotschi zugeteilt. Er ist ein wichtiger Gesellschafter von Giprotransmost, einem Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag von einem staatseigenen russischen Unternehmen zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie über den Bau einer Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim erhalten hat, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt.“

Ab 15. März 2015 wurden die gegenüber Herrn Rotenberg verhängten restriktiven Maßnahmen verlängert. Mit Ausnahme des letzten vorstehend wiedergegeben Satzes wurde ein großer Teil der oben wiedergegebenen Begründung aufrechterhalten, gleichwohl fügte der Rat zwei Gründe hinzu:„[Herr Rotenberg] ist darüber hinaus der Eigentümer des Unternehmens Stroygazmontazh, das vom Staat einen Vertrag für den Bau einer Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim erhalten hat, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender des Verlags Prosvescheniye, der insbesondere das Projekt ,Zu den Kindern Russlands – Adresse: Krim‘ durchgeführt hat; hierbei handelte es sich um eine Medienkampagne, mit der Kinder von der Krim davon überzeugt werden sollten, dass sie nunmehr russische Bürger sind, die in Russland leben, und mit der die Politik der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt wurde.“ Die restriktiven Maßnahmen wurden in der Folge mit derselben Begründung bis 15. März 2016, dann erneut bis 15. September 2016 verlängert.

Herr Rotenberg beantragt beim Gericht der Europäischen Union, die ihm gegenüber bis 15. September 2016 erlassenen restriktiven Maßnahmen für nichtig zu erklären.1

Mit Urteil vom heutigen Tag gibt das Gericht der Nichtigkeitsklage von Herrn Rotenberg teilweise statt. Es erklärt die restriktiven Maßnahmen für den Zeitraum vom 30. Juli 2014 bis 14. März 2015 für nichtig, bestätigt sie aber für den Zeitraum vom 15. März 2015 bis 15. September 2016.

Hinsichtlich des Zeitraums vom 30. Juli 2014 bis 14. März 2015 stellt das Gericht fest, dass die erste Begründung offensichtliche Beurteilungsfehler enthält, und erklärt aus diesem Grund die gegen Herrn Rotenberg verhängten restriktiven Maßnahmen für nichtig. Das Gericht ist insoweit der Ansicht, dass das Kriterium, aufgrund dessen Personen wie Herr Rotenberg von restriktiven Maßnahmen betroffen werden können, nicht verlangt, dass diese Personen selbst einen Vorteil aus der Annexion der Krim oder der Destabilisierung der Ost-Ukraine ziehen. Es genügt, dass sie einen Vorteil von einem der „russischen Entscheidungsträger“ erlangen, die für diese Ereignisse verantwortlich sind. Nicht erforderlich ist dabei, dass zwischen den Vorteilen, die die betroffenen Personen erlangen, und der Lage in der Ukraine eine Verbindung besteht. Darüber hinaus müssen die russischen Entscheidungsträger, auf die die Vorteile, welche die genannten Personen erlangt haben, zurückzuführen sind, zumindest mit der Vorbereitung von die Ukraine destabilisierenden Handlungen begonnen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können die Empfänger der Vorteile die Implikation der Entscheidungsträger in diese Vorbereitung nicht ignorieren und müssen damit rechnen, dass ihre – zumindest teilweise dank dieser Vorteile erlangten – Gelder von restriktiven Maßnahmen erfasst werden, um zu verhindern, dass sie die fraglichen Entscheidungsträger unterstützen können. Was insbesondere Herrn Rotenberg angeht, weist das Gericht darauf hin, dass 1. die Bezugnahme auf russische Entscheidungsträger ohne nähere Erläuterungen eine zu vage Behauptung ist, die zur Rechtfertigung der restriktiven Maßnahmen nicht ausreicht, 2. die Verträge mit dem russischen Staat oder mit staatseigenen russischen Unternehmen, die Herrn Rotenberg zugutegekommen sein sollen, einen Zeitraum betreffen, der vor dem liegt, in dem die russischen Entscheidungsträger, insbesondere Präsident Putin, begannen, die Ukraine zu bedrohen (diese Verträge betreffen u. a. die Vorbereitung der olympischen Spiele von Sotschi, die im Winter 2014 stattfanden), 3. der Rat nicht nachgewiesen hat, dass Herr Rotenberg von Präsident Putin zu dem Zeitpunkt begünstigt wurde, in dem Letzterer mit gegen die Ukraine gerichteten Handlungen begann, und 4. dem Rat der Nachweis nicht gelungen ist, dass Herr Rotenberg selbst Aktionär oder sogar Mehrheitsaktionär von Giprotransmost sei.

Hinsichtlich des Zeitraums vom 15. März 2015 bis 15. September 2016 kommt das Gericht, was die für beide Zeiträume gemeinsamen Gründe betrifft, zu dem gleichen Ergebnis wie für den früheren Zeitraum. Es prüft daher, ob die neuen vom Rat im März 2015 hinzugefügten Gründe ebenfalls offensichtliche Beurteilungsfehler enthalten. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist, und weist daher die Klage, soweit die restriktiven Maßnahmen ab 15. März 2015 für nichtig erklärt werden sollen, ab.

Das Gericht weist insbesondere darauf hin, dass Herr Rotenberg weder bestreitet, dass er Eigentümer von Stroygazmontazh sei, noch, dass dieser Gesellschaft ein öffentlicher Auftrag im Hinblick auf den Bau einer Brücke zwischen Russland und der Krim erteilt worden sei. Da diese Brücke einen unmittelbaren Zugang Russlands zur Krim und umgekehrt ermöglichen und daher einen Austausch auf Handels- und Militärebene zwischen diesen beiden Gebieten erleichtern wird, konnte der Rat zu Recht davon ausgehen, dass unter Berücksichtigung der Handlungen der Russischen Föderation, die zur Abhaltung eines angeblichen Referendums über den Status der Krim, dann zur Anerkennung der Ergebnisse dieses Referendums durch die Russische Föderation und der rechtswidrigen Annexion der Krim geführt haben, der Bau der Brücke die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidieren und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergraben würde.

Zu dem Projekt mit dem Titel „To the Children of Russia: Adress – Crimea“ weist das Gericht darauf hin, dass es sich um eine Medienkampagne handelt, die die Kinder von der Krim davon überzeugen soll, dass sie russische Bürger seien, die in Russland lebten. Ein solches Projekt, das im Anschluss an vom russischen Präsidenten ausgehende Befehle im Rahmen der Angleichung der Krim an die russischen Schulnormen eingeführt wurde, unterstützt daher sehr wohl die auf eine Eingliederung der Krim in die Russische Föderation ausgerichtete Politik der russischen Regierung und trägt folglich dazu bei, die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter zu untergraben.

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HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

HINWEIS: Eine Nichtigkeitsklage dient dazu, unionsrechtswidrige Handlungen der Unionsorgane für nichtig erklären zu lassen. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder Einzelnen beim Gerichtshof oder beim Gericht erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die Handlung für nichtig erklärt. Das betreffende Organ hat eine durch die Nichtigerklärung der Handlung etwa entstehende Regelungslücke zu schließen.
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1 Die restriktiven Maßnahmen gegen Herrn Rotenberg wurden in der Folge noch bis 15. März 2017 verlängert, wobei die Begründung dieselbe geblieben ist. Das Urteil des Gerichts bezieht sich jedoch nicht auf den Zeitraum nach dem 15. September 2016, da dieser Zeitraum im Verfahren nicht berücksichtigt werden konnte.
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