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Pressemitteilung
5 StR 97/14;
Verkündet am: 
 08.04.2014
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
(540) 234 Js 56/13 Ks (5/2013)
Landgericht
Berlin;
Rechtskräftig: unbekannt!
Mord im "Börek-Haus" in Berlin-Neukölln, Verurteilung rechtskräftig
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Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer schoss der Angeklagte der Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus kurzer Entfernung von vorne in den Kopf, sodann letzterer in den Hinterkopf und noch weitere acht Mal in die linke Kopfseite. Während seine Lebensgefährtin noch am Tatort verstarb, erlag ihre Schwester am nächsten Tag ihren Verletzungen im Krankenhaus.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
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