Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von an dem Kartell auf dem Markt für Bleichmittel beteiligten Gesellschaften zurück
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Wasserstoffperoxid ist ein starkes Oxidationsmittel mit mehreren industriellen Anwendungen. Es handelt sich hierbei um eine klare, farblose Flüssigkeit, die im Handel erhältlich ist und als Bleichmittel in der Papier- und Textilherstellung, zur Desinfektion und zur Abwässerbehandlung eingesetzt wird. Natriumperborat wird hauptsächlich als aktive Substanz für Tenside und Waschpulver benutzt.
Aufgrund einer von der Gesellschaft Degussa im Jahr 2002 erhobenen Beschwerde stellte die Kommission im Jahr 2006 die Beteiligung von neun Gesellschaften an Kartellen auf dem Markt für Bleichmittel (Wasserstoffperoxid und Natriumperborat) fest. Sie verhängte dementsprechend gegen sieben beteiligte Gesellschaften Geldbußen in Höhe von insgesamt 388,13 Millionen Euro
1.
Das Kartell hatte vor allem den Austausch vertraulicher Markt- und Unternehmensinformationen, die Einschränkung und Kontrolle der Produktion, die Aufteilung der Marktanteile und der Kunden sowie die Festsetzung und Überwachung der Preise über einen Zeitraum von 1994 bis zum Jahr 2000 umfasst.
Zu den mit einer Geldbuße belegten Unternehmen gehörten die italienische Gesellschaft Edison SpA und ihre Tochtergesellschaft Solvay Solexis SpA (die zum Zeitpunkt der maßgebenden Ereignisse Ausimont SpA hieß), die SNIA SpA und ihre Tochtergesellschaft Caffaro SpA, die belgische Gesellschaft Solvay SA, die Gesellschaft FMC Corporation (Vereinigte Staaten) und ihre spanische Tochtergesellschaft FMC Foret SA. Die Beteiligung der französischen Gesellschaft L’Air Liquide SA an dem Kartell hatte fünf Jahre vor den ersten Ermittlungsmaßnahmen der Kommission geendet, so dass gegen sie, auch wenn sie zu den Adressaten der Entscheidung gehörte, aufgrund der Verjährung keine Geldbuße verhängt wurde.
Das mit Klagen dieser Gesellschaften befasste Gericht erklärte im Jahr 2011 die Entscheidung der Kommission für nichtig, soweit sie L’Air Liquide und Edison betrifft. Ferner setzte das Gericht die gegen Solvay verhängte Geldbuße herab, um der kürzeren Dauer ihrer Beteiligung an dem Kartell sowie dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die von dieser Gesellschaft übermittelten Informationen in der Entscheidung in weitem Umfang verwendet worden waren. Die Klagen der Solvay Solexis, der SNIA und ihrer Tochtergesellschaft Caffaro sowie der FMC Corporation und ihrer Tochtergesellschaft FMC Foret wies es hingegen ab und erhielt die gegen sie verhängten Geldbußen aufrecht
2 3.
Die Gesellschaften Solvay, Caffaro, SNIA und Solvay Solexis haben daraufhin jeweils Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, um die Aufhebung der gegen sie ergangenen Urteile des Gerichts zu erwirken. Mit einem eigenen Rechtsmittel hat sich auch die Kommission an den Gerichtshof gewandt und beantragt, das die Gesellschaft Edison betreffende Urteil aufzuheben.
Mit seinen heutigen Urteilen bestätigt der Gerichtshof die Urteile des Gerichts, im Wesentlichen in der Erwägung, dass diesem keine Rechtsfehler unterlaufen sind.
Daher weist der Gerichtshof
sämtliche Rechtsmittel zurück und bestätigt die vom Gericht in seinen Urteilen vom 16. Juni 2011
festgesetzten Geldbußen.
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Gesellschaften--Kommission(Geldbußen)--Gericht--Gerichtshof
Degussa AG--0(Immunität)--/--/
L’Air Liquide SA(Frankreich)--0(Verjährung)--Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission in Bezug auf die L’Air liquide SA (T-185/06)--/
Solvay SA (Belgien)--167,062 Millionen Euro--Herabsetzung der Geldbuße auf 139,50 Millionen Euro(T-186/06)--Zurückweisung (
C-455/11 P)
Edison SpA und Tochtergesellschaft
Solvay Solexis SpA (vormals Ausimont) (Italien)--Edison SpA: 58,125 Millionen Euro (davon 25,62 als Gesamtschuldner mit der Solvay Solexis SpA)--Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission in Bezug auf die Edison SpA und Abweisung der Klage der Solvay Solexis SpA (T-196/06 und T-195/06)--Zurückweisung Solvay Solexis (
C-449/11 P)
SNIA SpA und Tochtergesellschaft
Caffaro Srl (Italien)--1,078 Millionen Euro (als Gesamtschuldner)--Abweisung der Klagen(T-194/06 und T-192/06)--Zurückweisung SNIA (
C-448/11 P) Caffaro (
C-447/11 P)
FMC Foret SA (Spanien) und FMC Corporation (Vereinigte Staaten)--25 Millionen Euro (als Gesamtschuldner)--Abweisung der Klagen (T-191/06 und T-197/06)--/
Akzo Nobel NV, Akzo Nobel Chemical Holding AB und EKA Chemicals AB--25,2 Millionen Euro(als Gesamtschuldner)--Streichung (T-199/06)--/
Arkema SA, TOTAL SA und Elf Aquitaine SA--Arkema SA: 78,663--Millionen Euro (davon 42 als Gesamtschuldner mit der TOTAL SA und 65,1 als Gesamtschuldner mit der Elf Aquitaine SA)--Abweisung Arkema/Kommission (T-189/06) Total und Elf Aquitaine/Kommission (T-190/06)--Zurückweisung Total/Elf Aquitaine (
C-495/11 P)
Kemira OYJ--33 Millionen Euro--/--/
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HINWEIS: Beim Gerichtshof kann ein auf Rechtsfragen beschränkte Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Beschluss des Gerichts eingelegt werden. Das Rechtsmittel hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Ist das Rechtsmittel zulässig und begründet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts auf. Ist die Rechtssache zur Entscheidung reif, kann der Gerichtshof den Rechtsstreit selbst entscheiden. Andernfalls verweist er die Rechtssache an das Gericht zurück, das an die Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs gebunden ist.
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1Entscheidung K (2006) 1766 endg. der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 – Wasserstoffperoxid und Perborat) (ABl. vom 13. Dezember 2006, L 353, S. 54).
2Urteile des Gerichts vom 16. Juni 2011, L’Air Liquide SA/Kommission (T-185/06), Solvay SA/Kommission (T-186/06), FMC Foret SA/Kommission(T-191/06), Caffaro Srl/Kommission (T-192/06), SNIA SpA/Kommission (T-194/06), Solvay Solexis SpA/Kommission (T-195/06), Edison SpA/Kommission (T-196/06), FMC Corp./Kommission (T-197/06); siehe auch Pressemitteilung Nr. 61/11.
3Ferner sei hingewiesen auf den Streichungsbeschluss des Gerichts vom 17. Dezember 2009, Akzo Nobel/Kommission (T-199/06), die klageabweisenden Urteile des Gerichts vom 16. Juni 2011, FMC Foret/Kommission (T-191/06) und FMC/Kommission (T-197/06), und vom 14. Juli 2011, Arkema (T-189/06), sowie den Zurückweisungsbeschluss des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2012, Total und Elf Aquitaine/Kommission (C-495/11 P).