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Pressemitteilung
3 StR 146/13;
Verkündet am: 
 12.12.2013
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
1000 Js 1510/10
Landgericht
Oldenburg;
Rechtskräftig: unbekannt!
Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss teilweise wiederholt werden
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Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten Blohm, ehemals Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes, wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Den Angeklagten Funke, ehemals Vorsteher dieses Verbandes und früherer Bundeslandwirtschaftsminister, hat es wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung beider Strafen hat es zur Bewährung ausgesetzt. Vom Vorwurf einer weiteren Untreuehandlung hat das Landgericht den Angeklagten Funke freigesprochen. Hintergrund des Verfahrens sind Geschäftsvorfälle beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband. Der Angeklagte Blohm hatte im Herbst 2007 eine Rechnung über 8.000 € für ein Fest anlässlich der Silberhochzeit des Angeklagten Funke aus Mitteln des Wasserverbands bezahlt. Eine strafbare Beteiligung des Angeklagten Funke hieran hat das Landgericht nicht festzustellen vermocht. Im Herbst 2008 verabredeten die Angeklagten eine Erhöhung des Gehalts des Angeklagten Blohm, obwohl der Angeklagte Funke hierfür keine Kompetenz hatte. Der Angeklagte Blohm erhielt daraufhin bis Ende 2009 eine Überzahlung von mindestens 90.000 €.

Gegen ihre Verurteilung haben die beiden Angeklagten, gegen den teilweisen Freispruch des Angeklagten Funke die Staatsanwaltschaft jeweils Revision eingelegt.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Revisionen der Angeklagten verworfen und damit deren Verurteilung bestätigt.
Aufgehoben hat er auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch des Angeklagten Funke vom Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Bezahlung des Silberhochzeitsfests. Nur insoweit muss die Sache erneut vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt werden.
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