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Pressemitteilung
5 StR 130/13;
Verkündet am: 
 26.06.2013
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
3 KLs 391 Js 100019/09
Landgericht
Dresden;
Rechtskräftig: unbekannt!
Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig
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Das Landgericht Dresden hat in einem umfangreichen Verfahren eine vietnamesische Staatsangehörige und zwei ehemalige Mitarbeiter der Dresdener Ausländerbehörde wegen einer Vielzahl von Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit zu teils langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts bildeten die Angeklagten über rund zehn Jahre hinweg eine Bande, die sich auf die entgeltliche Einschleusung vietnamesischer Staatsangehöriger und deren Betreuung bis hin zur Erschleichung dauernder Aufenthaltstitel spezialisiert hatte.

Gegen das Urteil hatte nur eine der Angeklagten, die zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilte ehemalige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde, Revision eingelegt.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung im Wesentlichen bestätigt. Das Urteil ist insgesamt rechtskräftig.
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