Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
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Pressemitteilung
XI ZR 215/11;
Verkündet am: 
 18.02.2013
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
17 U 133/10
Oberlandesgericht
Karlsruhe;
Rechtskräftig: unbekannt!
Verhandlungstermin zu Schadensersatzansprüchen bei Wertpapiergeschäften nach dem 1. November 2007 aufgehoben
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Pressemitteilung Nr. 18/2013 für den 19. Februar 2013 angekündigten Verhandlungstermin in der Sache XI ZR 215/11, in der unter anderem die Frage aufgeworfen wurde, welchen Einfluss der seit 1. November 2007 geltende § 31d WpHG bzw. die Art. 19 und Art. 26 der ihm zugrundeliegenden europäischen Richtlinien (2004/39/EG und 2006/73/EG) auf die Aufklärungsbedürftigkeit von Gewinnmargen bei Wertpapiergeschäften haben, aufgehoben, weil die Klägerin ihre Revision zurückgenommen hat.

Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig.
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