Pressemitteilung
5 StR 390/11;
Verkündet am:
21.10.2011
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen:
1 Ks 300 Js 41874/07
Landgericht
Leipzig;
Rechtskräftig: unbekannt!
Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt
Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen der Ermordung dreier junger Männer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen erschoss der heute 41 Jahre alte Angeklagte im April 2009 einen 28 Jahre alten Mann und im August 2010 einen 19-jährigen sowie einen 23-jährigen Mann. Er wollte seine Opfer wegen von diesen begangener Diebstähle von Schrott bestrafen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen.
Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
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