Pressemitteilung
5 StR 181/11;
Verkündet am:
22.06.2011
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen:
604 Ks 21/10
Landgericht
Hamburg;
Rechtskräftig: unbekannt!
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Jugendliche wegen tödlicher Messerattacke auf Hamburger S-Bahnhof
Am 14. Mai 2010 griffen drei Jugendliche auf dem Hamburger S-Bahnhof „Jungfernstieg” grundlos zwei dort wartende junge Männer körperlich an. Während einem der beiden Angegriffenen die Flucht gelang, stach der 16jährige Haupttäter mit dem Messer in Richtung Oberkörper des anderen Mannes. Der Stich traf diesen in die Brust; er verstarb binnen kurzer Zeit.
Der Hauptangeklagte wurde vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Seine Mitangeklagten, die den Messereinsatz nicht bemerkt hatten, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe hierzu schuldig gesprochen.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des wegen Totschlags verurteilten Haupttäters sowie eines Gehilfen durch Beschluss als unbegründet verworfen.
Das Urteil ist damit ebenso rechtskräftig wie die Verurteilung des dritten Jugendlichen, der keine Revision eingelegt hatte.
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