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Zusammenfassung
1 BvR 1056/99;
Verkündet am: 
 28.07.1999
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Führen der Bezeichnung „Psychotherapeut/Psychotherapeutin“ (ap)
Leitsatz des Gerichts:
Das ab 1.1.1999 geltende Verbot, ohne Approbation bzw. ohne befristete Erlaubnis nicht mehr die Bezeichnung
„Psychotherapeut/Psychotherapeutin“ führen zu dürfen, ist mit Art. 12 I GG vereinbar.
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