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Pressemitteilung
3 StR 330/10;
Verkündet am: 
 28.10.2010
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
23 Ks - 45 Js 51/09 - 2/10
Landgericht
Wuppertal;
Rechtskräftig: unbekannt!
Verurteilung im Fall „Kassandra” rechtskräftig (8,5 Jahre für versuchten Mord eines 14-jährigen an 9-jähriger, mal ohne sexuellen Bezug)
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten Raphael H. gegen das Urteil einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Wuppertal, mit dem der Angeklagte wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines 9jährigen Mädchens zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, verworfen.

Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Der zur Tatzeit 14 Jahre alte Angeklagte lockte am frühen Abend des 14. September 2009 die damals 9-jährige Kassandra unter einem Vorwand in unwegsames Gelände in Velbert und schlug sie dort als Vergeltung für ein vorangegangenes „Petzen” unvermittelt mit zwei heftigen Faustschlägen zu Boden, wodurch das Kind eine blutende Verletzung am Hinterkopf erlitt.

Um die Entdeckung dieser Körperverletzung zu verhindern und der Bestrafung für diese Tat zu entgehen, beschloss der Angeklagte, Kassandra zu töten. Er schlug dem am Boden liegenden Mädchen zunächst mit einer schweren Gehwegplatte aus Beton wuchtig gegen den Kopf. Anschließend schleifte er das bewusstlose Kind zu einem nahegelegenen, 145 cm tiefen Abwasserschacht, öffnete diesen und ließ sein Opfer kopfüber hineinfallen. Auf Kopf und Körper des auf dem Grund des Schachtes liegenden Mädchens warf der Jugendliche sodann vier schwere Steine, was zu weiteren lebensgefährlichen Verletzungen führte. Um ein Auffinden des schwer verletzten Kindes zu vereiteln, verschloss der Angeklagten den Schacht wieder und bedeckte ihn mit Ästen.

Bei der nach der Vermisstenanzeige von Kassandras Eltern durch Rettungskräfte durchgeführten Suche wurde das Kind in der Nacht aufgefunden und geborgen.

Die Tat hat bei dem Mädchen bleibende körperliche und seelische Schäden hinterlassen.
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Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).
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