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Text des Beschlusses
II ZR 298/05;
Verkündet am: 
 04.12.2006
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart

beschlossen:

Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 13. Oktober 2005 verkündete Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. (berichtigt gemäß Berichtigungsbeschluss vom 8. Januar 2007 durch Salomonia)

Die Kosten der Revison werden ihm auferlegt (§ 26 Nr. 7 EGZPO, §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO). (berichtigt gemäß Berichtigungsbeschluss vom 8. Januar 2007 durch Salomonia)

Streitwert: 75.000,00 €

Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart
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