Text des Beschlusses
BVerwG 4 A 2000.04;
Verkündet am:
23.08.2006
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
Rechtskräftig: unbekannt!
In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren ...
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. August 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp
beschlossen:
Das Verfahren wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.
Gründe:
1In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren im Sinne von § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).
2Das vorliegende Verfahren eignet sich nicht als Musterverfahren und ist deshalb gemäß § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.
3Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).
Dr. Paetow Gatz Dr. Philipp
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