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Text des Beschlusses
BVerwG 4 A 2000.05;
BVerwG 4 A 2001.05;
BVerwG 4 A 2006.05;
Verkündet am: 
 23.08.2006
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren ...
In den Verwaltungsstreitsachen


hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. August 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp

beschlossen:

Die Klagen des Klägers zu 5 im Verfahren BVerwG 4 A 2000.05, der Klägerin zu 1 im Verfahren 4 A 2001.05 und der Kläger zu 1, 2 und 9 im Verfahren BVerwG 4 A 2006.05 werden unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 4 A 2001.06 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Verfahren BVerwG 4 A 2001.06 wird als Musterverfahren gemäß § 93a VwGO durchgeführt.


Gründe:


1In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren i.S.v. § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).

2Die Klagen der in der Beschlussformel genannten Kläger eignen sich, wie im Anhörungsschreiben vom 20. Juli 2006 ausgeführt, als Musterklagen. Sie sind deshalb zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung als Musterverfahren zu verbinden (§ 93, § 93a VwGO). Die angehörten Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.

3Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).

Dr. Paetow Gatz Dr. Philipp
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