(BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , BVerwG 6 B 7.08
- Beschluß
17.03.2008
)
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
...Text des Beschlusses