(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 2/05
- Beschluß
07.04.2005
)
Der zu vertretbarer Handlung verurteilte Schuldner kann in Zwangsvollstreckung nicht geltend machen, Vornahme der Handlung sei für ihn unzumutbar (geworden) oder führe nicht zum Erfolg
...Text des Beschlusses