(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 101/09
- Beschluß
05.08.2010
)
Bei Bemessung des pfandfreien Betrages sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Pflicht nicht in vollem Umfang genügt
...Text des Beschlusses