(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 55/05
- Beschluß
14.04.2005
)
Vergütung, die Gläubiger einem nach § 848 II ZPO bestellten Sequester zu erstatten hat, ist durch das Gericht, das Sequester bestellt hat, festzulegen (ZwVwV 2003 analog)
...Text des Beschlusses