(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IX ZR 189/04
- Urteil
04.05.2006
)
Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 I ZPO geforderten Angaben nicht abgibt, hat Anwaltskosten für weiteres Aufforderungsschreiben nicht zu erstatten
...Text des Urteils