(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , IXa ZB 180/03
- Beschluß
10.10.2003
)
Zukünftige Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente sind pfändbar ab Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung, also noch zu Zeiten des Arbeitslebens (LG Augsburg zum 2. mal aufgehoben)
...Text des Beschlusses