(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , XII ZB 147/05
- Beschluß
24.02.2010
)
VU, aus dem ZV betrieben wurde, durch Vergleich ersetzt: Gläubiger kann grundsätzlich Vollstreckungskostenersatz in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er Vollstreckung auf Vergleichsbetrag beschränkt hätte
...Text des Beschlusses