(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 60/09
- Beschluß
23.09.2009
)
Vollstreckungsgericht muss Bestellung des einstweiligen besonderen Vertreters durch Beschluss aufheben, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Voraussetzungen der Bestellung entfallen lassen
...Text des Beschlusses