(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , VII ZB 10/05
- Beschluß
05.07.2005
)
Wird in Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO \"weitere\" Vollstreckung aus bestimmtem Titel für unzulässig erklärt, ist regelm. auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Titels erkannt
...Text des Beschlusses