(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 11/07
- Beschluß
04.10.2007
)
Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, ist zunächst gehalten, beim GerV. Nachbesserung zu beantragen (erst danach: Erinnerung, 766 ZPO)
...Text des Beschlusses