(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 31/08
- Beschluß
20.11.2008
)
Zwangsverwaltung eines Einfamilienhausest unzulässig, wenn sie nur dazu dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen, damit er an Zwangsverwalter Entgelt für Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 I ZVG zu
...Text des Beschlusses