(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 14/07
- Beschluß
10.04.2008
)
Bei Prozessbürgschaft ist Nachweis der Sicherheitsleistung gegenüber Schuldner erbracht, wenn Gerichtsvollzieher ihm (nicht unbedingt seinem Anwalt) die Bürgschaftsurkunde zugestellt hat
...Text des Beschlusses