(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , I ZB 39/08
- Beschluß
14.08.2008
)
Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in beigefügter Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist - sogar bei Mißbrauchsverdacht
...Text des Beschlusses