(BGH = Bundesgerichtshof, BR Deutschland, Zentrales Gericht - hoch
, , V ZB 47/06
- Beschluß
25.01.2007
)
Zwangsvollstreckung darf auch iFd. Gesamtrechtsnachfolge gläubigerseits nicht fortgeführt werden, solange Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt, aus der sich Berechtigung des Rechtsnachfolgers des Gläubigers ergibt
...Text des Beschlusses